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Entscheiden Sie schnell über Handlungshilfen

 

Orientiert man sich eng am Strafgesetzbuch (§ 241 StGB), so gilt als Bedrohung jede ernsthafte Drohung mit einer schwerwiegenden Tat gegenüber dem Opfer. Gemeint sind schwere Verbrechen im juristischen Sinn, wie Körperverletzung, Tötungsdelikte, Sexualdelikte oder auch Raubüberfälle. Im alltäglichen Sprach-gebrauch verbergen sich jedoch eine Vielzahl weiterer Bedeutungen hinter dem Begriff der Bedrohung.

und Notfallsysteme

 

Vorfälle wie Beschimpfungen, sogenannte verbale Aggressionen, Randale oder schwere körperliche Übergriffe werden häufig mit dem Gefühl der Bedrohung in Verbindung gebracht.
Was aber kann getan werden, wenn ein Notfall eintritt, wenn ein Beschäftigter Opfer von Bedrohungen wird? Hier gilt es im Ernstfall schnell und strukturiert zu reagieren. Wer ist bei welchem Vorfall in welcher Reihenfolge zu benachrichtigen? Was geschieht mit dem betroffenen Mitarbeiter? Gibt es ein Nachsorge-konzept?

Auszug DGUV Info 206_015